Inhouse-Seminare

Natürlich können die Seminare auch als Inhouse-Seminare gebucht werden. Bitte teilen Sie uns Ihre Seminarwünsche per Email oder telefonisch mit. Wir gehen auf Ihre Anforderungen ein und unterbreiten Ihnen ein Angebot für Ihre individuelle Inhouse-Schulung.

Sollten Sie noch keine konkrete Vorstellung über die genauen Inhalte und den Ablauf der Seminare haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Sind Sie interessiert?
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Telefon: +49 2541-8449021
E-Mail: anwalt@toppecoe.de

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Reduzierung der Reisekosten und Anfahrtszeiten für die Teilnehmer
  • Geringere Teilnehmergebühren als bei einem offenen Seminar
  • Wir erstellen ein individuelles Angebot zum Thema Ihrer Wahl
  • Die Inhalte und der Ablauf des Seminars werden den Ansprüchen der Teilnehmer konkret angepasst
  • Sie können zwischen ½ – und 1 – Tagesseminaren wählen
  • Unsere Erfahrung garantiert höchste Qualität bei Konzeption, Inhalt und Organisation Ihrer Veranstaltung
  • Wir setzen auf permanente Qualitätskontrolle durch Teilnehmerbefragungen und einer Feedbackrunde am Ende des Seminars
  • Sie erhalten eine Kalkulationssicherheit durch ein individuelles Angebot als Festpreis vom Angebot bis zur Durchführung

Das neue Datenschutzrecht in der kommunalen Bau- und Umweltverwaltung (EVT-1059)

Das neue Datenschutzrecht hat erhebliche Auswirkungen auf die behördliche Praxis. Neues Wissen ist nötig und viele Stellschrauben sind neu zu justieren. Nach einer Bestandsaufnahme des Erreichten sollen noch fehlende Bausteine erkannt und behandelt werden. Daneben wird ein Ausblick auf die Auswirkungen des neuen Nds. Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) gegeben.

Angetrieben durch die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wurden in 2018 auf Bundes- und Landesebene eine Vielzahl von Rechtsvorschriften geändert. Schlagworte sind Stärkung der Bürgerrechte, mehr Transparenz, aber auch zunehmende Komplexität. Darüber hinaus greift die Digitalisierung tief in die Gestaltung von Verwaltungsprozessen ein.

Auf jedem Arbeitsplatz in der Kommunalverwaltung ist der Datenschutz zu beachten, sei es im Genehmigungsverfahren, bei Vergaben von (Bau-)Aufträgen, bei Sachverhaltsermittlungen, dem Führen von Verzeichnissen oder bei „bloßen“ Auskunftsbegehren von Bürgerinnen und Bürgern.

In diesem Seminar soll deshalb eine Bestandsaufnahme gemacht werden:

  • In welchen Bereichen haben wir schon etwas erreicht und ist dieses auch ausreichend?
  • Wie überprüfen wir das? Haben wir die DSGVO schon als Managementsystem gesehen? Ist unsere Organisation schon „Datenschutzfest“?
  • Wie gehen wir mit Betroffenenrechte um?
  • Was ist eine Datenschutzpanne und wie gehen wir mit um? Welche Konsequenzen hat das und welche Verpflichtungen entstehen dann?
  • Wie hat sich die Rechtsprechung entwickelt?
  • Welche Auswirkungen hat das neue NDIG, welches in wesentlichen Teilen bereits zum 02.11.2019 in Kraft getreten ist?
  • Grundlagen des Datenschutzrechts
  • Bereichsspezifische Regelungen in der kommunalen Bau- und Umweltverwaltung, u.a.
  • Praktische Relevanz im Behördenalltag
  • Technisch und organisatorische Maßnahmen
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter/ Schulungskonzept
  • Betroffenenrechte
  • Datenschutzmanagement
  • Datenschutzpannen
  • Neues NDIG
  • Aktuelles aus der Rechtsprechung
  • Fragen der Teilnehmer

Wer sollte dabei sein?
 Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus dem Bau- und Planungsbereich, die mit datenschutzrechtlichen Fragen befasst sind; Architekten, Ingenieure sowie Rechtsanwälte

Termin: 02.07.2020, 10:00 – 16:30 Uhr
Ort: wissenstransfer
Prinzenstraße 17
30159 Hannover
Dozent*in:
Dipl.-Ing. Harald Toppe
Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 290,00 EUR
Andere: 390,00 EUR

Mehr Erfahren

Aufbauseminar zum Datenschutz für Angestellte

Die gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung treffen alle Unternehmen. Häufig finden sich typische Fragestellungen im Dschungel zum Beschäftigtendatenschutz als auch in den jeweiligen arbeitsrechtlichen Regelungen. Gerade im Zusammenspiel mit der DSGVO und dem Arbeitsrecht gibt es einen erheblichen Interpretationsspielraum.

Um einen Überblick zu erhalten, lohnt sich ein Beschäftigtendatenschutzseminar, das alle relevanten Punkte übersichtlich aufbereitet.

Das Beschäftigungsdatenschutz-Seminar gibt einen sehr breiten praxisbezogenen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage und die aktuelle Rechtsprechung. Anhand von Beispielen aus der Praxis bekommen Sie nützliche Tipps, wie Sie die Regelungen in Ihrem Unternehmen gesetzeskonform auslegen und anwenden.

  • Rechtsquellen des Beschäftigtendatenschutzes
  • IT-Nutzung als Regelung im Arbeitsvertrag
  • Einwilligungen
  • Private Nutzung von E-Mail, Internet und Handy durch die Arbeitnehmer Überwachung und Kontrolle durch den Arbeitgeber – Video, Durchsuchung des Computers, etc.
  • Haftung des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzungen
  • Vertragsstrafen
  • Verpflichtung der Beschäftigten auf das Datengeheimnis
  • Datenschutzklauseln und entsprechende Einwilligungen
  • Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
  • DSGVO und Homeoffice
  • Informationspflichten
  • Bring-your-own-device–Regelungen im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung
  • Nutzung von Social Media durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Whistleblowing
  • Elektronisches Personalwesen, Personalakte und Datenschutz
  • IT-Betriebsvereinbarungen
  • Abmahnung und Kündigung im Zusammenhang mit IT-Nutzung
  • Verarbeitungstätigkeiten
  • Löschfristen
  • Einsatz von Leiharbeitern und Praktikanten
  • Zusammenspiel von Betriebsrat und betrieblichem Datenschutzbeauftragten

Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter, Mitarbeiter in Personalabteilungen, Betriebsräte betriebliche Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte und Compliance-Verantwortliche.

Dozent:  Rechtsanwalt Jürgen Toppe
Ort: Münster
Am: 14. Oktober 2020
Uhrzeit: 9:30 Uhr bis 17:30 Uhr 

Einzelpreis 599,00 € zzgl. USt.

Anfragen

Datenschutzgrundlagen für Ihre Mitarbeiter

Gemäß den gesetzlichen Vorschiften werden Ihre Mitarbeiter für den Datenschutz sensibilisiert. Hier werden die Grundregeln des Datenschutzrechtes an Hand von praxisnahmen Beispielen vorgestellt. Mit dem erfolgreichen Schulungsnachweis der Mitarbeiter erfüllt die Schulung die gesetzliche Anforderung. Dies führt dann für die Geschäftsleitung zur Entlastung der persönlichen Haftung.
Die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, ist Grundpfeiler einer Datenschutz-Compliance und elementar, um die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen zu können (Dokumentations- und Rechenschaftspflicht im Sinne des Art. 5 Abs. 2 DS-GVO). Die Pflicht zur Schulung besteht für jedes Unternehmen; diese Pflicht ist unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Teilnehmerkreis:
Die Schulung richtet sich an alle Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Anzahl der Teilnehmer:
Bis zu 15 Teilnehmern (entweder in der Kanzlei) bzw. bei Ihnen im Unternehmen.

Anfragen

Datenschutz Update – Fortbildung für Datenschutzbeauftragte

Als Datenschützer müssen Sie sich über aktuelle Neuerungen im Datenschutz auf dem Laufenden halten und Ihr Fachwissen vertiefen. In unserem Seminar bringen wir Sie auf den aktuellen Kenntnisstand zum Thema Datenschutz, damit Sie auch in Zukunft in Ihrem Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

  • Neues rund um den Datenschutz
  • Aktuelle Rechtsfälle und Entscheidungen der Gerichte
  • Tätigkeiten und Vorhaben der Aufsichtsbehörden, Bußgeldpraxis, Empfehlung Standard-Datenschutzmodell
  • Neues aus der „Datenschutzkonferenz“ – insbesondere Empfehlungen zur Umsetzung von Vorgaben der EU-DSGVO
  • Internationaler Datenschutz
  • „Datenschützer unter sich“ – Moderierter Erfahrungsaustausch der Teilnehmer und Teilnehmerinnen

Sie erhalten am Ende der Schulung eine Teilnahmebescheinigung, die Ihre Ausbildung gegenüber Aufsichtsbehörden, Kunden und Zertifizierern dokumentiert.

Teilnehmerkreis:
Die Schulung richtet sich an alle „Datenschützer“ (Datenschutzbeauftragte, Datenschutzauditoren, Datenschutzassistenten und -fachkräfte sowie alle Interessierte, die ihr Wissen rund um den Datenschutz praxisorientiert vertiefen wollen.

Anzahl der Teilnehmer:
Bis zu 15 Teilnehmern (entweder in der Kanzlei) bzw. bei Ihnen im Unternehmen.

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Arbeitsrecht

Ziel:
Fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht sind heute sehr wichtige Voraussetzungen für die tägliche Arbeit im Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung. Nur wer die gesetzlichen Bedingungen kennt, kann die Mitarbeiter optimal betreuen und somit langwierige und teure gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

Inhalt:

  • Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses
  • Begründung eines Arbeitsverhältnisses
  • Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung
  • Störungen im Arbeitsverhältnis
  • Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Inhalt:

  • Einführung in das kollektive Arbeitsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht
  • Mitbestimmungsrecht
  • Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Teilnehmerkreis:
Die Schulung richtet sich an alle Mitarbeiter in Personalabteilungen und Führungskräfte.

Anzahl der Teilnehmer:
Bis zu 15 Teilnehmern (entweder in der Kanzlei) bzw. bei Ihnen im Unternehmen.

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