Datenschutz ist ein Rechtsgebiet, das nicht nur in der öffentlichen Wahrnehmung, sondern auch in Unternehmen durch die DS-GVO an Bedeutung gewinnt. In der Unternehmenspraxis stellt sich oftmals die Frage, wie die vielfältigen rechtlichen Anforderungen konkret umgesetzt werden müssen und wie die dafür erforderlichen Maßnahmen aussehen können.

Die Anwaltskanzlei Toppe berät, unterstützt und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich – auch vor den Landesdatenschutzbehörden – in allen Bereichen des Datenschutzrechtes.

Datenschutzbeauftragter

Ebenfalls stehen wir Ihnen oder Ihrem Datenschutzbeauftragten beratend und unterstützend zur Seite. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Datenschutzmanagement

Aufbau von Datenschutzorganisationen im Unternehmen.

Schulungen

Das A und O im Datenschutzbereich sind Schulungen mit Blick auf die umfangreichen Rechenschafts- und Nachweispflichten der DS-GVO. Hier bieten wir maßgeschneiderte Schulungen für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter an.

Business 1839876 1920, Anwaltskanzlei Jürgen Toppe

Weitere Beratungsfelder

  • Nachprüfungs- und Bußgeldverfahren
  • Abmahnungen
  • Vorfeldberatung im Rahmen der Entwicklung und Etablierung neuer datenschutzrelevanter Projekte und Prozesse – datenschutzkonforme Ausgestaltung von Archivierungsprozessen, Verhandlung und Erstellung von Outsourcing-, Auftragsdatenverarbeitungs- und Funktionsübertragungen
  • Entwurf und Beratung datenschutzrechtlicher Unternehmensrichtlinien und Betriebsvereinbarungen – Beschäftigentendatenschutz
  • Datentransfer und Datenverarbeitung im Konzern – EU-US-Privacy Shield, EU-Standardklauseln, Bindig Corporate Rules
  • Datenschutz-Compliance und Datenschutzinvestigation – Beratung und Unterstützung im Rahmen der Etablierung effektiver Organisations-, Schulungs- und Aufsichtsmaßnahmen; präventive Datenschutz-Compliance-Beratung
  • Beratung und Vertretung im Umgang mit datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden – Auskunftsersuchen, Kontrollen, Bußgeldverfahren
  • Beratung bei der datenschutzgerechten Gestaltung von Geschäftsmodellen
  • Erarbeitung und Verhandlung unternehmens-, bereichs- oder prozessbezogener Datenschutz- und Compliance-Konzepte (unter Berücksichtigung möglicher Schnittstellen zum kollektiven Arbeitsrecht)
  • Produktbezogene Datenschutzberatung (privacy by design) – Social Media, Mobile Devices, Internetseiten, Big-Data, Predicitive Analytics & Co., Softwareerstellung und -wartung, Cloud Computing, Software as a Service (SaaS), Application Service Providing (ASP), End User License Agreements (EULA), Outsourcing
  • Inhouse-Schulungen, Mitarbeiterschulungen und Seminare zum Thema Datenschutzrecht verwandten Rechtsgebieten (IT-Recht, Telekommunikationsrecht, Wettbewerbsrecht, Werberecht usw.) sowie technische Datensicherheit
  • Gutachtenerstellung zu Fragen des Datenschutzrechts und der Datensicherheit – Anlassbezogene freie Begutachtung