Wir beraten und vertreten Unternehmen auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte mit Anspruch auf eine exzellente arbeitsrechtliche Beratung in dienst- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der Begründung und bei der Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.

Unser Leistungsspektrum umfasst die beratende und rechtsgestaltende Tätigkeit, die außergerichtlichen Verhandlungen zum Beispiel mit Gewerkschaften und Betriebsräten ebenso wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Wir beraten nicht isoliert juristisch, sondern bieten unseren Mandanten alternative Lösungswege an. Wir versuchen zuvor über Mediationen und sonstigen Kommunikationsmöglichkeiten den kostengünstigeren Weg der Konfliktbewältigung zu beschreiten.

Darüber hinaus führen wir regelmäßig arbeitsrechtliche Inhouse-Schulungen mit maßgeschneiderten Inhalten für Führungskräfte und Mitarbeiter von Personalabteilungen durch.

Laptop 3196481 1920, Anwaltskanzlei Jürgen Toppe

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Beschäftigtendatenschutz
  • Betriebsänderungen (z.B. Betriebsschließung, Umstrukturierungen, Massenentlassungen etc.)
  • Betriebsübergang gem. § 613a BGB
  • Unternehmenskäufe
  • Outsourcing Interessenausgleich und Sozialplan
  • Tarifvertrag (z.B. Entwurf und Verhandlung von Haustarifverträgen)
  • Betriebsverfassungsgesetz
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Vorstandsvertrag
  • Abmahnung und Versetzung, Kündigung (z.B. betriebsbedingte Kündigung, Kündigung bei Krankheit)
  • Befristung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträge, Verträge mit Außendienstmitarbeitern (Provisionsregelungen)
  • Urlaub, Urlaubsabgeltung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Abfindungen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsrecht in der Insolvenz
  • Wettbewerbsverbote
  • Arbeitsrechtsschulungen